1
Alle uns erteilten Aufträge setzen die Anerkennung unserer Verkaufsbedingungen voraus. Abweichende Einkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen, sowie mündliche oder telefonische Absprachen bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung, um rechtsgültig zu werden. Unsere Lieferungs- und Zahlungsbedingungen bleiben auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in den übrigen Teilen verbindlich.
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Die in Katalogen, Prospekten und Angeboten von uns verwendeten Abbildungen, Maße und Gewichte sind unverbindlich, konstruktive Änderungen jederzeit möglich. Irrtümer und Fehler in unseren Angeboten, Auftragsbestätigungen oder Rechnungen dürfen von uns nachträglich berichtigt werden. Rechtsansprüche aufgrund irrtümlicher Angaben oder Berechnungen können nicht geltend gemacht werden.
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Unsere Preise sind freibleibend und verstehen sich ab unseren Lägern oder ab Werk.
Von uns nicht zu vertretende Umstände können uns auch nach Vertragsabschluß zu einer Preisänderung Anlaß geben. Unabhängig von den Preisangaben in unseren Listen, Angeboten und Auftragsbestätigungen, kommen die am Tage der Lieferung gültigen Preise zur Berechnung.
Die jeweils zu berücksichtigenden NE-Metallpreise, z.B. für Cu- Rohre etc., sind abhängig von den Metall-Tagesnotierungen. Alle Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.
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Die von uns genannten Liefertermine sind für uns freibleibend, Teillieferungen möglich. Lieferverzögerungen berechtigen weder zum Vertragsrücktritt, noch zu Ersatzansprüchen. Änderungen in der Fertigung oder sonstige unvorhergesehene Ereignisse berechtigen uns zum teilweisen oder vollständigen Rücktritt. Das gleiche gilt, wenn unsere Unterlieferanten uns nicht
oder nicht ordnungsgemäß beliefern.
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Die Verpackung wird zu Selbstkosten in Rechnung gestellt und nicht zurückgenommen.
Lediglich bei Versandkisten vergüten wir nach unverzüglicher fracht- und einwandfreier Rücklieferung des Leergutes an die angegeben Versandanschrift bis zu 2/3 der berechneten Leihgebühr.
Bei Einwegkisten entfällt eine Gutschrift.
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Der Versand erfolgt frachtgünstigst. Das Transportrisiko trägt der Empfänger oder Auftraggeber. Empfindliche und hochwertige Güter versichern wir gegen Transportschaden bei niedriger Prämienberechnung. Bei Beschädigungen und Verlusten ist vom Tansportunternehmer sofort eine verbindliche Bestätigung über den entstandenen Schaden zu beschaffen und uns unverzüglich zur Verfügung zu stellen. Kostenloser Ersatz kann nur bei Vorliegen einer rechstverbindlichen
Schaden-Bestätigung geleistet werden.
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Falls keine besonderern Vereinbarungen getroffen sind, ist Zahlung innerhalb 30 Tagen netto zu leisten. Reparaturen sind ohne Abzug sofort fällig. Bei Zahlungsüberschreitungen stellen wir Mahngebühren und den jeweiligen Bankzins in Rechnung. Abweichende Zahlungsbedingungen und die Annahme von Wechseln bedürfen einer besonderen Vereinbarung und unserer schriftlichen Bestätigung. Diskont- und Einziehspesen gehen zu Lasten des Auftraggebers.
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Alle gelieferten Waren bleiben bis zur völligen Bezahlung unser Eigentum, auch in verarbeitetem Zustand, oder nach deren Einbau in Anlagen oder Apparate und Maschinen.
Bei Verarbeitung mit anderen, nicht von uns gelieferten Waren, steht uns Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu der anderen verarbeiteten Ware zur Zeit der Verarbeitung zu. Die Aufbewahrung und Lagerung der von uns gelieferten Waren hat getrennt von anderen zu erfolgen.
Verpfändung und Sicherungsübereignung ist ausgeschlossen.
Der Käufer ist verpflichtet, uns von etwaigen Zugriffen Dritter unverzüglich Kenntnis zu geben.
An die Stelle der uns gehörenden Waren tritt im Falle der Veräußerung der Anspruch gegen den Drittabnehmer, ohne daß es einer ausdrücklichen Abtretung an uns bedarf.
Der Eigentumsvorbehalt an sämtlichen gelieferten Waren bleibt, auch im Falle der Verarbeitung, solange bestehen, bis alle Forderungen, gegenwärtige und künftige, uns gegenüber erfüllt sind.
Alle Forderungsrechte an Abnehmer, die dem Besteller aus der Weiterveräußerung der von uns gelieferten Gegenstände erwachsen, tritt er in voller Höhe zur Sicherung an uns ab.
Der Besteller ist auf unser Verlangen verpflichtet, seinem Abnehmer von dieser Forderungsabtretung Mitteilung zu machen. Er ist zur Einziehung der Forderung aus dem Weiterverkauf trotz der Abtretung ermächtigt.
Die Einziehungsbefugnis von uns bleibt jedoch von der Einziehungsermächtigung des Bestellers unberührt. Solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt, werden wir die Forderungen nicht selbst einziehen.
Der Käufer verpflichtet sich jedoch, auf unser Verlangen die abgetretenen Forderungen und die entsprechenden Schuldner bekanntzugeben, alle zum Einzug erfoderlichen Angaben zu machen, und uns die dazugehörenden Unterlagen auszuhändigen. Übersteigt der Wert der abgetretenen Forderungen unsere Kaufpreisforderungen, so sind wir auf Verlangen des Bestellers insoweit zur Rückübertragung verpflichtet.
Der Käufer hat für sichere und sachgemäße Aufbewahrung der in unserem Eigentum oder Miteigentum stehenden Gegenstände zu sorgen und sie gegen Diebstahl, Feuer und sonstige Sachschäden zu versichern. Wir sind berechtigt, jederzeit Herausgabe der in unserem Eigentum oder Miteigentum stehenden Gegenstände zu verlangen, wenn uns die Erfüllung unserer Forderungen durch den Käufer gefährdet erscheint, oder der Käufer gegen die ihm obliegenden Verpflichtungen verstößt. Gegen diesen Herausgabeanspruch kann ein Rückhaltungsrecht nicht geltend gemacht werden.
Die Ermächtigung zur Veräußerung der gelieferten Gegenstände und zur Einziehung der an uns abgetretenen Geldforderungen können wir unter den gleichen Voraussetzungen jederzeit widerufen.
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Beanstandungen wegen mangelhafter Beschaffenheit, Falschlieferung oder -berechnung sind uns sofort nach Feststellung, spätestens jedoch innerhalb 8 Tagen nach der Lieferung oder Berechnung , bekannt zu geben. Grundsätzlich besteht kein Anspruch auf Rückgabe von bestellter und ordnungsgemäß gelieferter Ware, Rückgaben sind nur zur Ausnahme und nach unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung möglich.
Unsere Gutschrift über den Nettorechnungspreis, zuzüglich in Rechnung gestellter anteiliger Mehrwertsteuer, wird generell um 10 % gekürzt. Anfallende Aufarbeitungs- und Transportkosten mindern den Gutschriftsbetrag entsprechend. Gelieferte Sonderausführungen können nicht zurückgenommen werden.
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Unsere Gewährleistungsverpflichtung erstreckt sich ausschließlich auf die von uns für den einzelnen Anwendungsfall genannten technischen Daten.
Soweit unsere Produkte für andere Medien und Leistungsbereiche eingesetzt werden, übernimmt der Hersteller keine Gewährleistung. Bei offensichtlichen oder versteckten Mängeln oder Schäden an den von uns gelieferten Handelswaren gelten die Gewährleistungsbestimmungen der jeweiligen Herstellerwerke. Geltend gemachte Ansprüche unserer Kunden leiten wir vermittelnd an die Herstellerfirma. Die Verfolgung und Abwicklung liegt jedoch außerhalb unserer Verantwortung.
Für die von uns hergestellten Apparate beträgt die Gewährleistungfrist 1 Jahr, beginnend am Tag des Versands oder der Versandbereitschaft.
Innerhalb dieser Frist wird ein schadhaftes Gerät ausgebessert oder durch ein Austauschgerät ersetzt, sofern der Schaden durch offensichtliche oder versteckte Mängel entstanden ist. Hierüber entscheidet der Verkäufer.
Ansprüche auf Wandlung, Minderung, Schadenersatz für Folgeschäden (ausgenommen Personenschäden), Ersatz von Tansport- und Fahrtkosten, Arbeitslöhnen und Auslösungen, sowie andere Regreßforderungen, sind ausgeschlossen.
Schadhafte Geräte sind frachttfrei an uns oder an die von uns benannte Anschrift anzuliefern. Die verbindliche Versandanschrift ist vor dem Versand bei uns zu erfragen. Die Rücklieferung erfolgt unfrei an den Absender, sofern kein anderer Empfänger vorgeschrieben ist.
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Gerichtsstand für Ansprüche jedweder Art, auch für Wechsel- und Scheckklagen, ist Karlsruhe.
CALDYN Apparatebau GmbH